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Laserklassen nach DIN EN 60825-1: Ab Klasse 3R brauchen Sie einen LSB

Das Laserklassen-System nach DIN EN 60825-1 bestimmt, welche Schutzmaßnahmen und Dokumentationspflichten für Ihren Betrieb gelten. Hier die vollständige Übersicht — mit Pflichten-Matrix für Arbeitgeber.

Die Laserklassen 1 bis 4 im Überblick

DIN EN 60825-1 (internationale Norm IEC 60825-1) definiert sieben Laserklassen: 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4. Die Einstufung richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial für Auge und Haut unter realistischen Betriebsbedingungen.

KlasseGefährdungBeispieleLSB-Pflicht?
1 / 1MKeine Gefährdung bei bestimmungsgemäßem BetriebCD/DVD-Laufwerke, Laserpointer Klasse 1Nein
2 / 2MSichtbares Licht; Augenschutz durch LidschlussreflexEinfache Laserpointer, Laser-WasserwaagenNein
3RGeringes Augengefährdungspotenzial; EGW kann überschritten werdenSchwächere Vermessungslaser, einige LaserpointerGgf. erforderlich
3BDirekte Strahlung und Spiegelreflexe gefährlich für das AugeDiodenlaser (Kosmetik, Medizin), mittlere Industrie-LaserJa — Pflicht
4Direktstrahl, Spiegel- und diffuse Reflexe gefährlich; BrandgefahrCO₂-Laser, Nd:YAG, Faserlaser (Schneiden/Schweißen)Ja — Pflicht

Laserklasse 1 und 1M: Kein Handlungsbedarf

Laser der Klasse 1 sind bei bestimmungsgemäßem Betrieb sicher — die emittierte Strahlung liegt unterhalb der Expositionsgrenzwerte für das Auge. Klasse 1M gilt für Laser, die nur mit optischen Instrumenten (Lupe, Teleskop) gefährlich werden. Für beide Klassen bestehen keine OStrV-Dokumentationspflichten im eigentlichen Sinne.

Laserklasse 2 und 2M: Sichtbares Licht, geringe Pflichten

Klasse-2-Laser emittieren nur sichtbares Licht (400–700 nm). Der natürliche Lidschlussreflex schützt das Auge in der Regel ausreichend. Eine Gefährdungsbeurteilung ist dennoch empfehlenswert, die LSB-Bestellungspflicht entfällt in der Regel.

Laserklasse 3R: Erste Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung

Ab Klasse 3R können die Expositionsgrenzwerte für das Auge überschritten werden. Eine Gefährdungsbeurteilung nach TROS Teil 1 ist Pflicht. Die LSB-Bestellungspflicht nach OStrV §5 entfällt für Klasse 3R nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass keine wesentliche Gefährdung besteht — in der Praxis wird dennoch ein LSB empfohlen.

Laserklasse 3B: LSB-Pflicht, Betriebsanweisung, Unterweisung

Ab Klasse 3B gilt der volle OStrV-Pflichten-Umfang:

  • Schriftliche LSB-Bestellung nach OStrV §5
  • TROS-konforme Gefährdungsbeurteilung
  • Gerätespezifische Betriebsanweisung nach TROS Teil 3 / DGUV 203-039
  • Laserbereich festlegen und absichern
  • Jährliche Unterweisungsnachweise für alle exponierten Mitarbeiter
  • Geeignete Laserschutzbrillen bereitstellen

Laserklasse 4: Maximale Anforderungen — vollständiger OStrV-Workflow

Klasse-4-Laser sind die gefährlichsten zugänglichen Laser. Neben allen Klasse-3B-Anforderungen sind zusätzliche Maßnahmen zu beachten: erhöhte Anforderungen an die Laserbereich-Absicherung, strengere Schutzmaßnahmen gegen diffuse Reflexe und Brandschutzmaßnahmen (Klasse 4 kann Brände verursachen).

Klassifizierung selbst aufgebauter Laser (Forschung)

Bei selbst aufgebauten Lasereinrichtungen ist der Betreiber für die Klassifizierung verantwortlich. Die Laserparameter (Wellenlänge, Leistung/Energie, Pulsdauer, Strahldivergenz) müssen gemessen oder berechnet und mit den Grenzwerten der DIN EN 60825-1 verglichen werden. Klassifizierung und Begründung sind in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.

Pflichten-Matrix: OStrV-Anforderungen je Laserklasse

Pflicht1/1M/2/2M3R3B4
GefährdungsbeurteilungPflichtPflichtPflicht
LSB-Bestellung (schriftlich)Ggf.PflichtPflicht
BetriebsanweisungPflichtPflicht
Laserbereich absichernPflichtPflicht
Jährl. UnterweisungsnachweisEmpfohlenPflichtPflicht
LaserschutzbrillePflichtPflicht

Wie LaserschutzManager bei der Klassifizierungs-Dokumentation hilft

LaserschutzManager erfasst die Laserklasse als Teil der Gerätestammdaten und leitet daraus automatisch ab, welche Pflichten für das Gerät gelten. Für jede Lasereinrichtung wird der vollständige OStrV-Workflow (GB, LSB-Bestellung, Betriebsanweisung, Unterweisungsnachweis) strukturiert geführt.

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