LaserschutzManager
Branchenlösung Medizin & Ästhetik

Laserschutz-Dokumentation für Arztpraxen und Kliniken

Als Praxisinhaber tragen Sie die volle Verantwortung — revisionssichere Unterweisungsnachweise für alle Mitarbeiter, jederzeit vorweisbar.

Jetzt kostenlos testen – revisionssichere Laserschutz-Doku für Ihre Praxis

Typische Laserschutz-Probleme in Arztpraxen und Kliniken

Diese Situationen kennen Dermatologen, ästhetische Chirurgen und Praxisinhaber mit Lasergeräten.

Mitarbeiterwechsel erfordert sofortige Neu-Unterweisung

Neue MFA oder Arzthelferinnen müssen vor dem ersten Laser-Einsatz unterwiesen werden. Wird das vergessen, droht dem Praxisinhaber als Arbeitgeber persönliche Haftung — unabhängig davon, ob NiSV-Dokumentation für Patienten vorliegt.

Praxisinhaber ist gleichzeitig Arzt und LSB

Viele Praxisinhaber sind gleichzeitig der Laserschutzbeauftragte und behandelnde Arzt. Für die Bürokratie bleibt kaum Zeit — aber OStrV §5 ist keine optionale Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht mit Bußgeldrisiko.

Neues Lasergerät oder Verfahren → GB muss aktualisiert werden

Ein neues Behandlungsverfahren oder ein neues Lasergerät (CO₂-Laser, Er:YAG, Diodenlaser) löst eine Revisionspflicht der Gefährdungsbeurteilung aus. Wer das auf dem alten Word-Dokument vergisst, riskiert beim nächsten BG-ETEM-Audit eine Mängelrüge.

LaserschutzManager für Praxen und Kliniken

Revisionssichere Laserschutz-Dokumentation nach OStrV §5 — ohne stundenlangen Bürokratieaufwand. Damit Sie sich auf die Behandlung konzentrieren können.

  • Automatische Unterweisung-Erinnerung: Wenn die Jahresfrist eines Mitarbeiters naht, erhalten Sie eine Benachrichtigung
  • LSB-Bestellungs-Dokument sofort erzeugen — auch wenn Sie selbst der Laserschutzbeauftragte sind
  • Gerätespezifische Betriebsanweisung (Diodenlaser, Er:YAG, CO₂-Laser, Excimer) als PDF zum Aushang
  • DGUV 203-039-konformer Workflow für medizinische und ästhetische Laseranwendungen

Häufige Fragen für Arztpraxen und Kliniken

Gilt OStrV §5 auch für Zahnarztpraxen mit Dentallaser?
Ja. OStrV §5 gilt für alle Arbeitgeber, die Laser der Klasse 3R, 3B oder 4 betreiben — unabhängig von der Branche. Dentallaser (häufig Er:YAG oder Diodenlaser) gehören in der Regel zu Klasse 4, womit die volle OStrV-Pflicht gilt: Gefährdungsbeurteilung, schriftliche LSB-Bestellung, Betriebsanweisung und jährliche Unterweisungsnachweise.
Muss ich als Praxisinhaber selbst LSB sein oder kann ich eine MFA benennen?
Sie können eine geeignete Person — auch eine MFA — zum Laserschutzbeauftragten bestellen, sofern sie die Fachkunde-Anforderungen nach TROS erfüllt. Die Fachkunde wird durch einen akkreditierten Laserschutz-Kurs erworben. Als Arbeitgeber bleiben Sie in jedem Fall für die ordnungsgemäße Bestellung verantwortlich.
Wie dokumentiere ich die Unterweisung einer neuen Arzthelferin?
Neue Mitarbeiter müssen vor dem ersten Laser-Einsatz eine Erstunterweisung erhalten — nicht erst bei der nächsten jährlichen Wiederholung. LaserschutzManager dokumentiert die Unterweisung mit digitaler Unterschrift und archiviert den Nachweis revisionssicher. Die Erstunterweisung erscheint automatisch als Aufgabe, wenn ein neuer Mitarbeiter angelegt wird.
Gilt NiSV zusätzlich zu OStrV in meiner Praxis?
NiSV (Nichtionisierende-Strahlung-Schutz-Verordnung) und OStrV §5 regeln unterschiedliche Schutzbereiche: NiSV regelt den Schutz Ihrer Patienten und Kunden (Kundendokumentation, Sachkunde-Nachweis). OStrV §5 regelt den Schutz Ihrer Mitarbeiter (Gefährdungsbeurteilung, LSB, Unterweisungsnachweis). In Arztpraxen gilt in der Regel nur OStrV §5, nicht die NiSV — die NiSV ist vorrangig für den kosmetischen Bereich relevant.
Wie lange muss ich die Unterweisungsnachweise aufbewahren?
Eine konkrete gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Unterweisungsnachweise gibt es nicht. Es empfiehlt sich jedoch eine Aufbewahrung von mindestens 5 Jahren, damit bei einem späteren Schadensfall die ordnungsgemäße Unterweisung nachgewiesen werden kann. LaserschutzManager archiviert alle Nachweise revisionssicher und dauerhaft.

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