Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen: Was das Dokument enthalten muss
Die schriftliche Bestellung des Laserschutzbeauftragten ist nach OStrV §5 Pflicht für alle Betriebe mit Klasse-3B- oder Klasse-4-Lasern. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Bestellung korrekt erfolgt — und was passiert, wenn der LSB das Unternehmen verlässt.
Wann ist die schriftliche LSB-Bestellung Pflicht?
Die Pflicht entsteht, sobald im Betrieb Laser der Klasse 3B oder 4 nach DIN EN 60825-1 betrieben werden und Beschäftigte der Strahlung ausgesetzt sind. Ab Klasse 3R kann die Pflicht ebenfalls bestehen, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine relevante Exposition ergibt. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen und dem LSB ausgehändigt werden — mündliche Beauftragungen genügen nicht.
Wer kann LSB werden? Fachkunde-Anforderungen nach TROS
Der zu bestellende Laserschutzbeauftragte muss nach OStrV §5 Abs. 2 über die erforderliche Fachkunde verfügen. Die TROS Laserstrahlung konkretisiert diese Anforderung:
- Abschluss eines akkreditierten Laserschutz-Kurses bei einem anerkannten Bildungsträger (z. B. Laser-Akademie, TÜV, Berufsgenossenschaft, Universität)
- Der Kurs muss die Inhalte der TROS Laserstrahlung abdecken: Laserklassen, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, rechtliche Grundlagen
- Der Kursinhalt muss zur Laserklasse und zum Anwendungsbereich des Betriebs passen (industriell, medizinisch, Forschung)
- Für medizinische Laseranwendungen gelten zusätzliche Anforderungen (DGUV Information 203-093)
Pflichtinhalte des Bestellungsdokuments
Das Bestellungsdokument muss mindestens folgende Angaben enthalten, um bei einem Audit als vollständig anerkannt zu werden:
- Vollständiger Name und Position des bestellten LSB
- Geltungsbereich: Welche Laserbereiche, Laseranlagen oder Betriebsstätten sind abgedeckt?
- Datum der Bestellung
- Fachkunde-Nachweis: Kursanbieter, Kursdatum, Ablaufdatum der Fachkunde
- Aufgaben und Befugnisse: Was darf der LSB entscheiden, anordnen, ablehnen?
- Unterschrift des Arbeitgebers (als Besteller)
- Unterschrift des LSB (als Bestätigung der Übernahme der Aufgabe)
Unterschied: Bestellung vs. Beauftragung
OStrV §5 spricht von „Bestellung“ — nicht von „Beauftragung“ oder „Ernennung“. Die Bestellung ist ein formaler Akt, der schriftlich dokumentiert sein muss. Eine informelle E-Mail oder ein mündlicher Auftrag genügt rechtlich nicht. Das Dokument muss archiviert und beim Audit vorgelegt werden können.
Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Fachkunde
Das Bestellungsdokument selbst hat keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer. Jedoch empfiehlt die TROS Laserstrahlung eine Auffrischung der Fachkunde alle 5 Jahre. Wenn die Fachkunde abläuft, sollte die Bestellung erneuert werden. In der Praxis empfiehlt sich daher, das Ablaufdatum der Fachkunde ins Bestellungsdokument aufzunehmen und rechtzeitig eine Auffrischungsschulung zu veranlassen.
Was tun, wenn der LSB das Unternehmen verlässt?
Verlässt der bestellte LSB das Unternehmen oder scheidet aus anderen Gründen aus, ist unverzüglich ein neuer LSB zu bestellen. Bis zur Neubestellung dürfen Laser der Klasse 3B und 4 streng genommen nicht ohne LSB betrieben werden. In der Praxis sollte die Neubestellung daher parallel zum Ausscheiden des bisherigen LSB vorbereitet werden.
LSB-Bestellung in Teilzeit oder Nebenamt
Die LSB-Tätigkeit kann im Neben- oder Ehrenamt wahrgenommen werden — der LSB muss kein Vollzeit-Sicherheitsbeauftragter sein. Wichtig ist, dass dem LSB ausreichend Zeit für seine Aufgaben zur Verfügung steht und er die notwendigen Befugnisse hat, um Schutzmaßnahmen durchsetzen zu können.
Schritt-für-Schritt: Bestellung mit LaserschutzManager in 5 Minuten
- LSB-Kandidat anlegen: Name, Position, Kontaktdaten
- Fachkunde hinterlegen: Kursanbieter, Kursdatum, Ablaufdatum — LaserschutzManager erinnert vor Ablauf
- Geltungsbereich festlegen: Welche Laserbereiche / Anlagen sind abgedeckt?
- Aufgaben und Befugnisse auswählen aus der strukturierten Liste
- Bestellungsdokument erzeugen: PDF auf Knopfdruck, bereit zum Ausdrucken und Unterzeichnen
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