NiSV und OStrV: Zwei Gesetze, die gleichzeitig für Ihren Laser gelten
Viele Kosmetikstudios kennen die NiSV — aber nur wenige wissen, dass gleichzeitig OStrV §5 gilt. Der entscheidende Unterschied: NiSV schützt Ihre Kunden, OStrV §5 schützt Ihre Mitarbeiter. Beide Pflichten sind unabhängig voneinander.
Was ist die NiSV? (Kunden-Schutzverordnung)
Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) gilt seit dem 31. Dezember 2021. Sie regelt den Einsatz von Laser, IPL, UV und anderen Strahlenquellen bei der Anwendung an Kunden und Patienten — also den Kundenschutz.
Kernpflichten der NiSV für Kosmetikstudios mit Lasergeräten:
- Sachkunde-Nachweis der anwendenden Person
- Anamnese und Aufklärung des Kunden vor der Behandlung
- Dokumentation jeder Behandlung (Gerät, Parameter, Hautreaktion)
- Geräteregister mit Konformitätserklärung
- Verbot bestimmter Anwendungen ohne ärztliche Aufsicht
Was ist die OStrV §5? (Mitarbeiter-Schutzverordnung)
Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) gilt seit 2010. §5 regelt speziell den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 — mit Fokus auf denSchutz der Mitarbeiter, die dem Laserstrahl ausgesetzt sind.
Kernpflichten der OStrV §5 für Kosmetikstudios:
- Schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten (LSB)
- TROS-konforme Gefährdungsbeurteilung
- Gerätespezifische Betriebsanweisung
- Laserbereich festlegen und absichern
- Jährliche Unterweisungsnachweise für alle exponierten Mitarbeiter
Die entscheidende Unterscheidung: Kunde vs. Mitarbeiter
Der wichtigste Unterschied lässt sich in einem Satz zusammenfassen:
NiSV schützt, wer auf dem Behandlungsstuhl liegt — OStrV §5 schützt, wer das Gerät bedient.
Beide Schutzrichtungen sind gesetzlich unabhängig voneinander. NiSV-Compliance ersetzt keine OStrV-Compliance — und umgekehrt.
NiSV-Pflichten im Überblick
NiSV — Kundenschutz
- ✓ Sachkunde-Nachweis der anwendenden Person
- ✓ Anamnese + Aufklärung vor jeder Behandlung
- ✓ Behandlungsdokumentation (Gerät, Parameter, Reaktion)
- ✓ Geräteregister mit CE-Konformitätserklärung
- ✓ Verbot nicht erlaubter Anwendungen ohne Arzt
OStrV-Pflichten im Überblick
OStrV §5 — Mitarbeiterschutz
- ✓ Schriftliche LSB-Bestellung nach OStrV §5
- ✓ TROS-konforme Gefährdungsbeurteilung
- ✓ Betriebsanweisung für das Lasergerät
- ✓ Laserbereich absichern und kennzeichnen
- ✓ Jährliche Unterweisungsnachweise für alle Mitarbeiter
Überschneidungen und Abgrenzung: Was deckt was ab?
Es gibt einen kleinen Überschneidungsbereich: Beide Regelwerke erfordern die Erfassung der eingesetzten Lasergeräte. Die NiSV verlangt das Geräteregister aus Kundenschutz-Gründen, die OStrV benötigt die Gerätestammdaten für die Gefährdungsbeurteilung. Inhaltlich unterscheiden sich die Anforderungen jedoch erheblich.
Eine NiSV-Kundendokumentation ersetzt keine OStrV-Gefährdungsbeurteilung. Eine OStrV-Gefährdungsbeurteilung ersetzt keine NiSV-Behandlungsdokumentation.
Typische Fehler: Warum NiSV-Compliance die OStrV-Pflichten nicht ersetzt
Der häufigste Irrtum: „Ich habe NiSV gemacht — ich bin fertig.“ Dieser Irrtum hat schon viele Kosmetikstudios beim ersten Gewerbeaufsichtsamt-Besuch teuer erwischt. Die Behörden prüfen NiSV und OStrV getrennt — NiSV-konforme Dokumentation hilft bei der OStrV-Prüfung nicht.
Wie LaserschutzManager den OStrV-Teil für Kosmetikstudios abdeckt
LaserschutzManager kümmert sich um den OStrV-Teil — LSB-Bestellung, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisungsnachweis. Den NiSV-Teil (Kundendokumentation) können Sie weiterhin mit einem spezialisierten NiSV-Tool führen.
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