DGUV Information 203-039: Was Betriebe für den BG-Audit wissen müssen
Die DGUV Information 203-039 konkretisiert die Anforderungen der OStrV und TROS für den handwerklichen und industriellen Betrieb von Lasereinrichtungen. Sie ist das maßgebliche Prüfungsdokument der Berufsgenossenschaft ETEM beim Laserschutz-Audit.
Was ist die DGUV Information 203-039?
Die DGUV Information 203-039 „Betrieb von Lasereinrichtungen für handwerkliche und industrielle Anwendungen“ wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben. Sie richtet sich an Betriebe, die Laser der Klassen 3B und 4 für industrielle, handwerkliche oder verarbeitende Zwecke einsetzen — also insbesondere Laserbearbeitung (Schneiden, Schweißen, Markieren), aber auch Labore und Forschungseinrichtungen.
Abgrenzung zu DGUV 203-093 und 203-036
- DGUV Information 203-039: Industrielle und handwerkliche Laseranwendungen. Gilt auch für Forschungseinrichtungen.
- DGUV Information 203-093: Medizinische Laseranwendungen (Arztpraxen, Kliniken). Enthält medizinspezifische Anforderungen für therapeutische und diagnostische Laser.
- DGUV Information 203-036: Show-Laser und Laservorführungen. Gilt für Veranstaltungstechnik und Laser-Shows.
Anforderungen an die Betriebsanweisung (Pflichtinhalte nach 203-039)
Nach DGUV 203-039 muss für jede Lasereinrichtung der Klasse 3B oder 4 eine gerätespezifische Betriebsanweisung erstellt werden. Sie muss folgende Punkte enthalten:
- Angaben zur Lasereinrichtung (Typ, Klasse, Wellenlänge, Leistung)
- Beschreibung der Tätigkeit und des Arbeitsbereichs
- Mögliche Gefährdungen (Auge, Haut, Brandgefahr, elektrische Gefährdung)
- Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, persönlich)
- Verhalten bei Störungen und Unfällen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Laser-Unfall
- Zuständiger LSB mit Kontaktdaten
Die Betriebsanweisung muss im Laserbereich gut sichtbar ausgehängt werden — als Aushangversion (DIN A4).
Anforderungen an die Unterweisung (Häufigkeit, Inhalt, Nachweis)
DGUV 203-039 konkretisiert die Unterweisungsanforderungen aus OStrV und TROS:
- Erstunterweisung vor dem ersten Umgang mit dem Laser — noch vor Beginn der Tätigkeit
- Wiederholungsunterweisung mindestens jährlich
- Anlassunterweisung bei wesentlicher Änderung der Betriebsbedingungen (neues Gerät, neuer Anwendungsbereich)
Die Unterweisung muss dokumentiert und von den Mitarbeitern unterschrieben werden. Der Nachweis ist revisionssicher aufzubewahren.
Laserbereich-Absicherung: Was verlangt 203-039?
Der Laserbereich muss nach DGUV 203-039 klar abgegrenzt, gekennzeichnet und gesichert sein:
- Absperrung oder Einhausung des Laserbereichs
- Warnleuchte oder Warnanzeige bei aktivem Betrieb
- Laserschutz-Warnzeichen nach DIN EN ISO 11553-1
- Zutrittskontrolle: Nur unterwiesene Personen
- Bereitstellung und Tragepflicht geeigneter Laserschutzbrillen
Was prüft die BG ETEM konkret beim Laserschutz-Audit?
Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) ist für viele lasernutzende Betriebe die zuständige Berufsgenossenschaft. Bei Betriebsbegehungen prüft die BG ETEM typischerweise:
- Liegt eine aktuelle, vollständige Gefährdungsbeurteilung vor?
- Ist der LSB schriftlich bestellt (OStrV §5)? Ist die Fachkunde gültig?
- Existiert eine gerätespezifische Betriebsanweisung — und hängt sie aus?
- Sind Unterweisungsnachweise für alle exponierten Mitarbeiter vorhanden?
- Sind geeignete Laserschutzbrillen vorhanden und werden sie getragen?
- Ist der Laserbereich korrekt abgegrenzt und gekennzeichnet?
Häufige Mängel im BG-Audit und wie man sie vermeidet
- Fehlende schriftliche LSB-Bestellung — häufigster Einzelmangel. Lösung: LaserschutzManager erstellt das Dokument in 5 Minuten.
- Veraltete Gefährdungsbeurteilung — oft 3–5 Jahre alt, obwohl Geräte oder Parameter geändert wurden. Lösung: Revisionsauslöser-Erkennung in LaserschutzManager.
- Lückenhafte Unterweisungsnachweise — einzelne Mitarbeiter fehlen in den Listen. Lösung: Digitale Unterschrift und automatische Jahresfrist-Erinnerung.
- Betriebsanweisung fehlt oder ist nicht ausgehängt— Lösung: PDF-Aushangversion direkt aus LaserschutzManager.
Wie LaserschutzManager 203-039-konforme Dokumente erstellt
LaserschutzManager erstellt gerätespezifische Betriebsanweisungen nach DGUV 203-039 als druckfertiges PDF — inklusive Aushangversion. Unterweisungsnachweise werden mit digitaler Unterschrift dokumentiert und revisionssicher archiviert.
203-039-konforme Betriebsanweisungen als PDF
LaserschutzManager erstellt 203-039-konforme Betriebsanweisungen als druckfertiges PDF — bereit für den Aushang im Laserbereich.
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