LaserschutzManager
Wissen · DGUV-Vorschrift

DGUV Information 203-039: Was Betriebe für den BG-Audit wissen müssen

Die DGUV Information 203-039 konkretisiert die Anforderungen der OStrV und TROS für den handwerklichen und industriellen Betrieb von Lasereinrichtungen. Sie ist das maßgebliche Prüfungsdokument der Berufsgenossenschaft ETEM beim Laserschutz-Audit.

Was ist die DGUV Information 203-039?

Die DGUV Information 203-039 „Betrieb von Lasereinrichtungen für handwerkliche und industrielle Anwendungen“ wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben. Sie richtet sich an Betriebe, die Laser der Klassen 3B und 4 für industrielle, handwerkliche oder verarbeitende Zwecke einsetzen — also insbesondere Laserbearbeitung (Schneiden, Schweißen, Markieren), aber auch Labore und Forschungseinrichtungen.

Abgrenzung zu DGUV 203-093 und 203-036

  • DGUV Information 203-039: Industrielle und handwerkliche Laseranwendungen. Gilt auch für Forschungseinrichtungen.
  • DGUV Information 203-093: Medizinische Laseranwendungen (Arztpraxen, Kliniken). Enthält medizinspezifische Anforderungen für therapeutische und diagnostische Laser.
  • DGUV Information 203-036: Show-Laser und Laservorführungen. Gilt für Veranstaltungstechnik und Laser-Shows.

Anforderungen an die Betriebsanweisung (Pflichtinhalte nach 203-039)

Nach DGUV 203-039 muss für jede Lasereinrichtung der Klasse 3B oder 4 eine gerätespezifische Betriebsanweisung erstellt werden. Sie muss folgende Punkte enthalten:

  • Angaben zur Lasereinrichtung (Typ, Klasse, Wellenlänge, Leistung)
  • Beschreibung der Tätigkeit und des Arbeitsbereichs
  • Mögliche Gefährdungen (Auge, Haut, Brandgefahr, elektrische Gefährdung)
  • Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, persönlich)
  • Verhalten bei Störungen und Unfällen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Laser-Unfall
  • Zuständiger LSB mit Kontaktdaten

Die Betriebsanweisung muss im Laserbereich gut sichtbar ausgehängt werden — als Aushangversion (DIN A4).

Anforderungen an die Unterweisung (Häufigkeit, Inhalt, Nachweis)

DGUV 203-039 konkretisiert die Unterweisungsanforderungen aus OStrV und TROS:

  • Erstunterweisung vor dem ersten Umgang mit dem Laser — noch vor Beginn der Tätigkeit
  • Wiederholungsunterweisung mindestens jährlich
  • Anlassunterweisung bei wesentlicher Änderung der Betriebsbedingungen (neues Gerät, neuer Anwendungsbereich)

Die Unterweisung muss dokumentiert und von den Mitarbeitern unterschrieben werden. Der Nachweis ist revisionssicher aufzubewahren.

Laserbereich-Absicherung: Was verlangt 203-039?

Der Laserbereich muss nach DGUV 203-039 klar abgegrenzt, gekennzeichnet und gesichert sein:

  • Absperrung oder Einhausung des Laserbereichs
  • Warnleuchte oder Warnanzeige bei aktivem Betrieb
  • Laserschutz-Warnzeichen nach DIN EN ISO 11553-1
  • Zutrittskontrolle: Nur unterwiesene Personen
  • Bereitstellung und Tragepflicht geeigneter Laserschutzbrillen

Was prüft die BG ETEM konkret beim Laserschutz-Audit?

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) ist für viele lasernutzende Betriebe die zuständige Berufsgenossenschaft. Bei Betriebsbegehungen prüft die BG ETEM typischerweise:

  • Liegt eine aktuelle, vollständige Gefährdungsbeurteilung vor?
  • Ist der LSB schriftlich bestellt (OStrV §5)? Ist die Fachkunde gültig?
  • Existiert eine gerätespezifische Betriebsanweisung — und hängt sie aus?
  • Sind Unterweisungsnachweise für alle exponierten Mitarbeiter vorhanden?
  • Sind geeignete Laserschutzbrillen vorhanden und werden sie getragen?
  • Ist der Laserbereich korrekt abgegrenzt und gekennzeichnet?

Häufige Mängel im BG-Audit und wie man sie vermeidet

  1. Fehlende schriftliche LSB-Bestellung — häufigster Einzelmangel. Lösung: LaserschutzManager erstellt das Dokument in 5 Minuten.
  2. Veraltete Gefährdungsbeurteilung — oft 3–5 Jahre alt, obwohl Geräte oder Parameter geändert wurden. Lösung: Revisionsauslöser-Erkennung in LaserschutzManager.
  3. Lückenhafte Unterweisungsnachweise — einzelne Mitarbeiter fehlen in den Listen. Lösung: Digitale Unterschrift und automatische Jahresfrist-Erinnerung.
  4. Betriebsanweisung fehlt oder ist nicht ausgehängt— Lösung: PDF-Aushangversion direkt aus LaserschutzManager.

Wie LaserschutzManager 203-039-konforme Dokumente erstellt

LaserschutzManager erstellt gerätespezifische Betriebsanweisungen nach DGUV 203-039 als druckfertiges PDF — inklusive Aushangversion. Unterweisungsnachweise werden mit digitaler Unterschrift dokumentiert und revisionssicher archiviert.

203-039-konforme Betriebsanweisungen als PDF

LaserschutzManager erstellt 203-039-konforme Betriebsanweisungen als druckfertiges PDF — bereit für den Aushang im Laserbereich.

Jetzt kostenlos testen